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Als Übergangsleistung vom ALG zum ALG II wird ein Zuschlag erbracht.
Die Höhe dieses Zuschlages beträgt zwei Drittel der Differenz zwischen dem letzten
bezogenen Arbeitslosengeld einschließlich Wohngeld und dem festgestellten Bedarf bei ALG
II. Dabei ist der Zuschlag begrenzt. Im ersten Jahr beträgt er höchstens 160,-
bei Alleinstehenden und 320,- bei nicht getrennt lebenden Partnern. Für
Kinder, die mit den Berechtigten zusammenleben, werden je 60,- gezahlt. Im zweiten
Jahr wird der Zuschlag halbiert und entfällt ganz mit dem Ablauf des zweiten Jahres nach
dem Ende des Bezugs von Arbeitslosengeld.
Für die Dauer einer eventuellen Sperre entfällt der Zuschlag ganz.
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Bei der von uns kostenlos angebotenen individuellen
Berechnung Ihres Anspruches auf ALG II wird automatisch geprüft, ob ein Anspruch auf
den Zuschlag besteht und ggf. die Höhe des Zuschlages mitgeteilt. |

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