Zur Förderung der Weiterbildung wurde der sogenannte "Bildungsgutschein"
entwickelt. Damit werden bei der Teilnahme an einer Maßnahme der beruflichen
Weiterbildung die entsprechenden Kosten übernommen.
Wie bei allen anderen zusätzlichen Leistungen ist auch hier kein Rechtsanspruch
vorhanden, es handelt sich um eine sogenannte KANN-Leistung.
Bezahlt werden
- notwendige Lehrgangskosten
- Fahrtkosten
- Kosten für die Unterbringung sowie Verpflegung sowie
- Kosten für die Betreuung von Kindern.
Sofern während der Weiterbildung weiterhin Hilfebedürftigkeit besteht, werden die
normalen Regelsätze weiter gezahlt.
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