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Wie sieht es mit den Pflichtversicherungen aus? Werden die vom Regelsatz abgezogen?

Nein, Empfänger vom ALG II sind automatisch in der gesetzlichen Krankenversicherung, der gesetzlichen Rentenversicherung und der sozialen Pflegeversicherung pflichtversichert, sofern nicht bereits im Rahmen einer Familienversicherung Schutz besteht.

Wer kein ALG II erhält, weil sein Partner "zuviel" verdient ( mehr als ca. 1200 Euro netto), wird nicht von der Agentur für Arbeit versichert. Kranken- und Pflegeversicherung kann bei Ehepaaren gesichert werden, indem bei der Kasse Familienversicherung beantragt wird. Bei unverheirateten Paaren muss sich der Arbeitslose selbst versichern. Kann aufgrund der Kosten für die Versicherung der Lebensunterhalt nicht mehr aus einem Einkommen gedeckt werden, gibt es einen Zuschuss. Wer kein ALG II bekommt, wird vom Amt auch nicht rentenversichert. Jedoch bescheinigt die Agentur in diesem Fall - sofern der Betroffene arbeitslos gemeldet ist - Anrechnungszeiten für die Rente, die aber deren Höhe nicht steigern.

Was ist, wenn ich privat krankenversichert bin und ALG II bekomme?

Wer die letzten fünf Jahre vor der Arbeitslosigkeit bei einer privaten Krankenkasse war, kann sich von der Versicherungspflicht befreien lassen und privat versichert bleiben. Von der Bundesagentur erhalten die privat Versicherten monatlich für ihren Kassenbeitrag bis zu 125 Euro, was der Summe entspricht, die die gesetzlichen Krankenversicherungen von der Agentur bekommen. Wer älter als 55 Jahre ist und arbeitslos wird, muss in der privaten Krankenversicherung bleiben und kann dort in einen Standardtarif wechseln. Alle anderen müssen in die gesetzliche Versicherung wechseln.

Welche Auswirkung hat die Tatsache, dass frühere Sozialhilfeempfänger durch die Einführung des ALG II erstmals sozialversichert sind?

Sozialversichert heißt, dass ALG-II-Empfänger wie Arbeitnehmer generell kranken-, pflege- und rentenversichert sind. Für die Beitragsberechnung werden unabhängig von der tatsächlichen ALG-II-Höhe pauschal 400 Euro angesetzt. Die Beiträge werden direkt von der Bundesagentur für Arbeit oder den zuständigen kommunalen Trägern abgeführt. Beim ALG-II-Empfänger gibt es somit keine Abzüge. Obwohl jeweils nur niedrige Beiträge gezahlt werden, können ALG-II-Empfänger bei allen Versicherungszweigen den vollen Leistungsumfang erhalten.

Wie wirkt sich das auf meine Rente aus?

Die Rentenansprüche sind nur minimal: Wer zum Beispiel ein Jahr lang ALG-II erhält, bekommt eine um 4,26 Euro (Rentenwert 2004) höhere monatliche Rente. Der eigentliche Vorteil liegt jedoch in der Tatsache, dass der ALG-II-Empfänger überhaupt rentenversichert ist. Denn für einige Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung gibt es so genannte Wartezeiten. So wird zum Beispiel die Erwerbsminderungsrente nur gewährt, wenn der Versicherte mindestens fünf Jahre Beiträge gezahlt hat. Zudem müssen in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung mindestens 36 Monate lang Pflichtbeiträge erbracht werden. Die Beiträge im Rahmen des ALG-II-Bezugs gelten als Pflichtbeiträge. Empfänger von ALG II, die von der Versicherungspflicht für die gesetzliche Rentenversicherung befreit sind, erhalten einen Zuschuss zu den Beiträgen, die für die Dauer des Leistungsbezugs freiwillig an die gesetzliche Rentenversicherung oder eine private Altersvorsorge gezahlt werden.

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