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Sie können hier Urteile einsehen, die von
Gerichten in Zusammenhang mit dem ALG II erlassen worden sind. Somit kann eingeschätzt
werden, ob eine eigene Klage sinnvoll ist bzw. dem Amt das entsprechende Urteil für einen
ähnlich gelagerten Fall vorgelegt werden. Beachten Sie bitte, daß den Urteilen immer
Einzelfälle zugrunde liegen, die nicht pauschal in ähnlichen Fällen angewendet werden
(müssen). Auch sind die Ämter nicht verpflichtet, Urteile eines Gerichtes aus einem
anderen Bundesland anzuerkennen. Ausnahmen sind nur Urteile der Bundesgerichte.
Bitte wählen Sie den Sie interessierenden Themenkomplex:
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