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| Datum
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Kurzbeschreibung |
| 15.02.2006 |
Das Grundrecht auf informationelle
Selbstbestimmung wird durch die §§ 60 ff SGB I eingeschränkt. Eine Teilschwärzung
von Kontoauszügen ist zulässig. Die Bedürftigkeit kann u.a. durch eine
eidesstattliche Versicherung glaubhaft gemacht werden, eine bloße Behauptung reicht
jedoch nicht aus. |
| 17.10.2005 |
Das Ausfüllen des Antragsformulars
und der Zusatzblätter ist nicht unzumutbar nach § 65 Abs. 1 SGB I. Falls
datenschutzrechtliche Bedenken gegen einzelne Fragen bestehen, müssen zumindest die
unproblematischen Teile des Formulars beantwortet werden. |
| 12.10.2005 |
Nichtvorlage von Kontoauszügen ist
keine Verletzung der Mitwirkungspflicht; Recht auf Sozialgeheimnis; vergangene
Kontobewegungen sind für die aktuelle Bedarfslage nicht leistungserheblich; |
| 09.09.2005 |
Die Vorlage des
aktuellen Kontoauszuges genügt zur Prüfung der Bedürftigkeit nicht. Vielmehr
sind die Kontobewegungen der letzten 6 Monate erforderlich. Ein Verdacht auf
Leistungsmissbrauch im Einzelfall ist nicht erforderlich. |
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