arbeitslos.de

banner.gif (15346 Byte)

recht.gif (4756 Byte)

  
 
Gericht: Landessozialgericht NRW
Aktenzeichen: L 7 AS 62/08
Datum: 14.02.2009
Bezugnehmendes Gesetz: § 11 SGB II
Urteil:
Ein zinsloses Darlehen eines Verwandten darf nicht als Einkommen auf
Hartz-IV-Leistungen angerechnet werden. Das Geld dürfe auch dann nicht auf
die Grundsicherung angerechnet werden, wenn der Hilfebedürftige davon etwa
Rechnungen bezahle oder Dinge anschaffe. Der Betroffenen sei zudem verpflichtet, die Summe später zurückzuzahlen, argumentierte das Gericht.

 


backtop

  www.arbeits-los.de