arbeitslos.de

banner.gif (15346 Byte)

recht.gif (4756 Byte)

  
 
Gericht: Bundessozialgericht
Aktenzeichen: B 11b AS 15/06 R
Datum: 05.09.2007
Bezugnehmendes Gesetz: § 11 SGB II
Urteil:
Wer als Arbeitsloser eine Verletztenrente erhält, muß Einbußen beim ALG II hinnehmen. Wie das Bundessozialgericht entschied, sind Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung bei der Bedürftigkeitsprüfung in voller Höhe als Einkommen zu verücksichtigen. Die etwa wegen eines Arbeitsunfalls gezahlte Verletztenrente sei nicht als anrechnungsfreies Schmerzensgeld zu sehen. Sie solle vielmehr die Minderung der Erwerbsfähigkeit ausgleichen und müsse deshalb als Lohnersatz gewertet werden.-

 


backtop

  www.arbeits-los.de