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Gericht: Landessozialgericht Berlin-Brandenburg
Aktenzeichen: L 18 B 772/06 AS ER
Datum: 07.09.06
Bezugnehmendes Gesetz: §§ 8 Abs. 2 Alt. 2, 37 SGB II, § 284 SGB III, § 16 Abs. 1 SGB I
Urteil:
Leitätze:

1.
Liegt noch keine bestandkräftig abgelehnte Genehmigung nach § 284 SGB III vor, dürfte die Erwerbsfähigkeit eines ausländischen Staatsangehörigen im Hinblick auf § 8 Abs. 2 Alt. 2 SGB II zu bejahen sein.

2. Der Leistungsträger ist verpflichtet, alle Anträge, und zwar auch offensichtlich unbegründete, entgegenzunehmen und zu bescheiden.

 


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