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Gericht: Sozialgericht Münster
Aktenzeichen: S 16 AS 199/06
Datum: 23.03.07
Bezugnehmendes Gesetz: § 21 Abs. 3 SGB II
Urteil:
Leitsatz:

Eine 18-Jährige muss ihre jüngeren Geschwister nicht miterziehen. Es ist lebensfremd, dass sich eine Jungendliche von einem Tag auf den anderen derart in die Erziehung ihrer Geschwister einbinden lasse, nur weil sie das 18. Lebensjahr vollendet hat. Auch eine 18-Jährige benötigt noch Unterstützung und besitzt nicht genügend Autorität gegenüber den Geschwistern. Der Mehrbedarf für Alleinerziehung nach § 21 Abs. 3 SGB II für die Mutter ist daher weiterzugewähren, auch wenn ein Kind das 18. Lebensjahr vollendet hat und noch minderjährige Geschwister vorhanden sind.

 


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