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Das Sozialgeld (nicht mit dem ALG-II verwechseln!) umfaßt die folgenden Leistungen:

  • Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes
  • Leistungen für Mehrbedarfe beim Lebensunterhalt
  • Leistungen für Unterkunft und Heizung
  • Gewährung eines Darlehens bei einem unabweisbaren Bedarf im Einzelfall

Dabei haben nur nicht erwerbsfähige Personen einen Anspruch auf das Sozialgeld, wenn sie mit erwerbsfähigen Hilfebedürftigen in einer Bedarfsgemeinschaft leben und keinen Anspruch auf Leistungen nach dem SG XII haben, also keinen Anspruch auf

  • Sozialhilfe
  • Grundsicherung im Alter
  • Erwerbsminderungsrente

haben.

Die Höhe der Regelleistung beim Sozialgeld beträgt für Kinder unter 15 Jahre 207,- €, bei nicht erwerbsfähigen Personen ab 15 Jahren entspricht sie der Regelsätzen des ALG II.


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