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ausrufezeichen2.gif (1830 Byte) Auf die nachfolgenden Leistungen besteht kein Rechtsanspruch und sie werden nur dann gewährt, wenn die Haushaltsmittel dies zulassen!

Durch die Ämter werden soziale Leistungen insbesondere bei folgenden Themenkomplexen geleistet:

  • die Betreuung minderjähriger oder behinderte Kinder oder die häusliche Pflege von Angehörigen
  • die Schuldnerberatung
  • die psychosoziale Betreuung
  • die Suchtberatung

Die Zuständigkeiten sind allerdings nicht einheitlich geregelt, weswegen die Zuständigkeitsfrage beim Sachbearbeiter in der ARGE/dem Jobcenter geklärt werden muß.

Die Leistungen sind nicht pauschalisiert, sondern werden je nach Einzelfall individuell festgelegt.


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