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Auf die nachfolgenden Leistungen besteht kein
Rechtsanspruch und sie werden nur dann gewährt, wenn die Haushaltsmittel dies zulassen! |
Durch die Ämter werden soziale Leistungen insbesondere bei folgenden Themenkomplexen
geleistet:
- die Betreuung minderjähriger oder behinderte Kinder oder die häusliche Pflege von
Angehörigen
- die Schuldnerberatung
- die psychosoziale Betreuung
- die Suchtberatung
Die Zuständigkeiten sind allerdings nicht einheitlich geregelt, weswegen die
Zuständigkeitsfrage beim Sachbearbeiter in der ARGE/dem Jobcenter geklärt werden muß.
Die Leistungen sind nicht pauschalisiert, sondern werden je nach Einzelfall individuell
festgelegt.
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