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In Einzelfällen, in denen ein nicht abgedeckter besonderer Bedarf entsteht, der den Lebensunterhalt gefährdet und der nicht verhindert werden (z.B. bei Verlust, Diebstahl, Beschädigung einer Sache, dringenden Wartungsarbeiten) kann ein Darlehen in Geld- oder Sachleistungen gewährt werden.

Die Höhe des Darlehens hängt vom Einzelfall ab und richtet sich nach dem Anschaffungswert, den entstehenden Kosten usw.

Das Darlehen wird mit bis zu 10% der Regelleistungen monatlich getilgt.


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