| Was ist mit
den Mietkosten? Zu den Regelsätzen des ALG II kommt noch die Miete und
die Heizungskosten, die in voller Höhe gezahlt werden, sofern bestimmte Voraussetzungen
erfüllt sind (siehe hier).
Wie sieht es mit den Kosten für Strom und die
Warmwasserzubereitung aus? Bekomme ich diese auch gezahlt?
Nein, denn diese Kosten sind bereits in der Regelleistung
enthalten, womit also keine gesonderte Bezahkung erfolgt.
Wird das Wohngeld weiterhin gezahlt?
Für Empfänger vom ALG II wird kein
Wohngeld mehr gewährt. Das macht insofern Sinn, als daß ja ab dann die gesamte Miete
bezahlt wird, ein Wohngeld als solches also nicht mehr benötigt wird.
Allerdings gibt es zwei Ausnahmefälle, nämlich wenn
- ein oder mehrere Familienmitglied/er des Haushaltes kein ALG II,
Sozialhilfe oder vergleichbare Leistungen erhält, so besteht nur für diese
Person/en weiterhin ein Anspruch auf Wohngeld (siehe hierzu Beispiel).
Nur in diesen Fällen kann ein Antrag auf Wohngeld gestellt werden.
- jemand das ALG II erhalten könnte und dieses wegen der Anrechnung von
vorhandenem niedrigen Einkommen geringer ausfällt als ein etwaiges Wohngeld, so besteht
die Wahlmöglichkeit, ob anstelle der anderen Leistung Wohngeld in Anspruch genommen wird.
Ein Beispiel zur erstgenannten
Ausnahmesituation:
Frau und Herr Mustermann sind Mieter und bewohnen
zusammen mit der Schwiegermutter von Herrn Mustermann eine Wohnung:
- Als Einkommen bezieht Herr und Frau Mustermann Arbeitslosengeld II
- Die Schwiegermutter hat als eigenes Einkommen eine Altersrente.
Ergebnis bei dieser Konstellation:
- Frau und Herr Mustermann haben für sich keinen Wohngeldanspruch, da die
Wohnkosten anteilig in der Berechnung des Arbeitslosengeldes II einfließen.
- Die Schwiegermutter erhält keine dieser Leistungen. Ihre anteiligen
Wohnkosten werden nicht beim Arbeitslosengeld II für Herrn und Frau Mustermann. Deshalb
kann für die Schwiegermutter ein Antrag auf Wohngeld gestellt werden. Bei der Berechnung
des Wohngeldes werden nur ihr Einkommen und ihre anteilige Miete berücksichtigt.
- Wohngeld kann nur von einem Mieter bzw. einer Mieterin beantragt werden.
Weil die Schwiegermutter nicht Mieterin ist, kann in diesem Fall Herr Mustermann als
Mieter und Haushaltsvorstand den Antrag auf Wohngeld stellen.

Hat die Größe meiner Wohnung Einfluß
auf Mietleistungen?
Es gibt Höchstgrenzen, für die die Miete und die Heizkosten übernommen werden.
Bei der Überprüfung der angemessenen Wohnkosten gibt es drei Parameter:
- die angemessene Wohnfläche;
- die Miethöchstgrenze und die
- Heizkostenpauschale.
Liegen diese drei Parameter innerhalb der angemessenen Wohnkosten, ist alles in
Ordnung. Was passieren kann, wenn diese Parameter deutlich überschritten werden, steht
auf dieser Seite weiter unten.
Laut einem Urteil des Bundessozialgerichtes vom 07. November 2006 wurde die bisherige
Praxis der meisten Kommunen, die angemessenen Wohnkosten nach den Wohngeldtabellen zu
berechnen, für nichtig erklärt. Das bedeutet in der Praxis, daß jede Kommune die
angemessene Miete selbst festlegen muß.
Die Miethöchstgrenzen von verschiedenen Kommunen können Sie hier einsehen.
Was tun, wenn meine Wohnung zu groß oder die Miete zu
hoch ist?
In einem solchen Fall kann es passieren, daß der Hilfsbedürftige aufgefordert wird,
bei einer Wohnung, die deutlich über die angemessene Größe liegt, die Wohnungsausgaben
dadurch zu senken, daß er Teile der Wohnung untervermietet oder gar in eine kleinere
Wohnung umziehen muß.
Wird die Miete an mich oder dem Vermieter gezahlt?
Die Miete und die Heizungskosten werden an den ALG-II-Empfänger ausgezahlt. Nur dann,
wenn berechtigte Zweifel an der ordnungsgemäßen Verwendung dieses Geldes für die
Mietbezahlung bestehen, kann die Miete direkt an den Vermieter gezahlt werden. Auch kann
man slebst bestimmen, daß der Mietanteil direkt an den Vermieter gezahlt wird.

Kann die Mietzahlung verweigert werden?
Ja. Die Mietzahlung kann reduziert werden, wenn sich der Bezieher von ALG II nicht an
die Weisungen des Arbeitsamtes hält und z.B. wiederholt eine zugewiesene Arbeit nicht
aufnimmt (siehe auch Sperr-Regeln).
Bekomme ich auch die Miete, wenn mein Partner arbeitet
und ein Einkommen hat?
Im Normalfall nicht bzw. nur in anteiliger Form. Das hängt von den ganz persönlichen
Einkommensverhältnissen ab.
Gelten die Bestimmungen für die Miete auch für
Eigenheim bzw. Eigentumswohnungen?
Bei selbst bewohnten Eigenheimen oder
Eigentumswohnungen werden als Kosten der Unterkunft auch von der Kommune bezahlt:
- Schuldzinsen für Hypotheken
- Grundsteuer
- Wohngebäudeversicherung
- Erbbauzins
- Nebenkosten wie bei Mietwohnungen
Nicht übernommen werden die Kreditraten!
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