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Was ist mit den Mietkosten?

Zu den Regelsätzen des ALG II kommt noch die Miete und die Heizungskosten, die in voller Höhe gezahlt werden, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind (siehe hier).

Wie sieht es mit den Kosten für Strom und die Warmwasserzubereitung aus? Bekomme ich diese auch gezahlt?

Nein, denn diese Kosten sind bereits in der Regelleistung enthalten, womit also keine gesonderte Bezahkung erfolgt.

Wird das Wohngeld weiterhin gezahlt?

Für Empfänger vom ALG II wird kein Wohngeld mehr gewährt. Das macht insofern Sinn, als daß ja ab dann die gesamte Miete bezahlt wird, ein Wohngeld als solches also nicht mehr benötigt wird.

Allerdings gibt es zwei Ausnahmefälle, nämlich wenn

  • ein oder mehrere Familienmitglied/er des Haushaltes kein ALG II, Sozialhilfe oder vergleichbare Leistungen erhält, so besteht nur für diese Person/en weiterhin ein Anspruch auf Wohngeld (siehe hierzu Beispiel). Nur in diesen Fällen kann ein Antrag auf Wohngeld gestellt werden.
  • jemand das ALG II erhalten könnte und dieses wegen der Anrechnung von vorhandenem niedrigen Einkommen geringer ausfällt als ein etwaiges Wohngeld, so besteht die Wahlmöglichkeit, ob anstelle der anderen Leistung Wohngeld in Anspruch genommen wird.  

Ein Beispiel zur erstgenannten Ausnahmesituation:

Frau und Herr Mustermann sind Mieter und bewohnen zusammen mit der Schwiegermutter von Herrn Mustermann eine Wohnung:

  • Als Einkommen bezieht Herr  und Frau Mustermann Arbeitslosengeld II
  • Die Schwiegermutter hat als eigenes Einkommen eine Altersrente.

Ergebnis bei dieser Konstellation:

  • Frau und Herr Mustermann haben für sich keinen Wohngeldanspruch, da die Wohnkosten anteilig in der Berechnung des Arbeitslosengeldes II einfließen.
  • Die Schwiegermutter erhält keine dieser Leistungen. Ihre anteiligen Wohnkosten werden nicht beim Arbeitslosengeld II für Herrn und Frau Mustermann. Deshalb kann für die Schwiegermutter ein Antrag auf Wohngeld gestellt werden. Bei der Berechnung des Wohngeldes werden nur ihr Einkommen und ihre anteilige Miete berücksichtigt.
  • Wohngeld kann nur von einem Mieter bzw. einer Mieterin beantragt werden. Weil die Schwiegermutter nicht Mieterin ist, kann in diesem Fall Herr Mustermann als Mieter und Haushaltsvorstand den Antrag auf Wohngeld stellen.

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Hat die Größe meiner Wohnung Einfluß auf Mietleistungen?

Es gibt Höchstgrenzen, für die die Miete und die Heizkosten übernommen werden.

Bei der Überprüfung der angemessenen Wohnkosten gibt es drei Parameter:

  • die angemessene Wohnfläche;
  • die Miethöchstgrenze und die
  • Heizkostenpauschale.

Liegen diese drei Parameter innerhalb der angemessenen Wohnkosten, ist alles in Ordnung. Was passieren kann, wenn diese Parameter deutlich überschritten werden, steht auf dieser Seite weiter unten.

Laut einem Urteil des Bundessozialgerichtes vom 07. November 2006 wurde die bisherige Praxis der meisten Kommunen, die angemessenen Wohnkosten nach den Wohngeldtabellen zu berechnen, für nichtig erklärt. Das bedeutet in der Praxis, daß jede Kommune die angemessene Miete selbst festlegen muß.

Die Miethöchstgrenzen von verschiedenen Kommunen können Sie hier einsehen.

Was tun, wenn meine Wohnung zu groß oder die Miete zu hoch ist?

In einem solchen Fall kann es passieren, daß der Hilfsbedürftige aufgefordert wird, bei einer Wohnung, die deutlich über die angemessene Größe liegt, die Wohnungsausgaben dadurch zu senken, daß er Teile der Wohnung untervermietet oder gar in eine kleinere Wohnung umziehen muß.

Wird die Miete an mich oder dem Vermieter gezahlt?

Die Miete und die Heizungskosten werden an den ALG-II-Empfänger ausgezahlt. Nur dann, wenn berechtigte Zweifel an der ordnungsgemäßen Verwendung dieses Geldes für die Mietbezahlung bestehen, kann die Miete direkt an den Vermieter gezahlt werden. Auch kann man slebst bestimmen, daß der Mietanteil direkt an den Vermieter gezahlt wird.

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Kann die Mietzahlung verweigert werden?

Ja. Die Mietzahlung kann reduziert werden, wenn sich der Bezieher von ALG II nicht an die Weisungen des Arbeitsamtes hält und z.B. wiederholt eine zugewiesene Arbeit nicht aufnimmt (siehe auch Sperr-Regeln).

Bekomme ich auch die Miete, wenn mein Partner arbeitet und ein Einkommen hat?

Im Normalfall nicht bzw. nur in anteiliger Form. Das hängt von den ganz persönlichen Einkommensverhältnissen ab.

Gelten die Bestimmungen für die Miete auch für Eigenheim bzw. Eigentumswohnungen?

Bei selbst bewohnten Eigenheimen oder Eigentumswohnungen werden als Kosten der Unterkunft auch von der Kommune bezahlt:

  • Schuldzinsen für Hypotheken
  • Grundsteuer
  • Wohngebäudeversicherung
  • Erbbauzins
  • Nebenkosten wie bei Mietwohnungen

Nicht übernommen werden die Kreditraten!


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