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Der Kinderzuschlag wird auf Antrag zusätzlich zum Kindergeld gezahlt, wenn dadurch die Hilfebedürftigkeit der gesamten Familie verhindert wird.

Deswegen haben nur gering verdienende Familien einen Anspruch auf den Kinderzuschlag, die mit ihrem Einkommen zwar den eigenen Bedarf decken können, nicht aber den Bedarf ihrer im Haushalt lebenden unter 25jährigen Kinder.

Der Zuschlag beträgt bis zu 140,- € monatlich je Kind und wird für maximal 36 Kalendermonate gezahlt. Einkommen und Vermögen der Eltern und Kinder mindern den Elternzuschlag.

ausrufezeichen2.gif (1830 Byte) Bei der von uns kostenlos angebotenen individuellen Berechnung Ihres Anspruches auf ALG II wird automatisch geprüft, ob ein Anspruch auf Kinderzuschlag besteht und ggf. die Höhe des Zuschlages mitgeteilt.

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