Der Kinderzuschlag wird auf Antrag zusätzlich zum Kindergeld gezahlt, wenn dadurch die
Hilfebedürftigkeit der gesamten Familie verhindert wird.
Deswegen haben nur gering verdienende Familien einen Anspruch auf den Kinderzuschlag,
die mit ihrem Einkommen zwar den eigenen Bedarf decken können, nicht aber den Bedarf
ihrer im Haushalt lebenden unter 25jährigen Kinder.
Der Zuschlag beträgt bis zu 140,- monatlich je Kind und wird für maximal 36
Kalendermonate gezahlt. Einkommen und Vermögen der Eltern und Kinder mindern den
Elternzuschlag.
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Bei der von uns kostenlos angebotenen individuellen
Berechnung Ihres Anspruches auf ALG II wird automatisch geprüft, ob ein Anspruch auf
Kinderzuschlag besteht und ggf. die Höhe des Zuschlages mitgeteilt. |
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