| Art der Renovierung |
Bewilligung |
zuständiges Amt |
| Einzugsrenovierung |
Bewilligung, soweit keine renovierte Wohnung verfügbar und eine
Einzugsrenovierung üblich ist. |
i.d.R. aufnehmendes Amt |
| kleine Schönheitsreparaturen |
Keine Bewilligung, da die Kosten hierfür bereits in den
Regelleistungen enthalten sind. |
zuständiges Amt zum Zeitpunkt der Entstehung des
Bedarfes |
| größere Schönheitsreparaturen |
Bewilligung nur, wenn diese im Mietvertrag wirksam vorgeschrieben ist |
zuständiges Amt zum Zeitpunkt der Entstehung des Bedarfes |
| Auszugsklosten |
Bewilligung nur, wenn diese im Mietvertrag wirksam
vorgeschrieben ist |
i.d.R. abgebendes Amt |