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Wer zählt als "Jugendlicher"?

Zu diesem Personenkreis gehören alle Personen unter dem vollendeten 25. Lebensjahr.

Mein 16jähriges Kind geht noch zur Schule. Erhält es ALG II?

Wenn einer oder beide Elternteile ALG II beziehen, gibt es in einem solchen Fall drei Möglichkeiten:

  • wenn das Kind bei den Eltern wohnt und hilfsbedürftig ist, kann es ALG II bekommen, da Kinder ab dem 15. Geburtstag in der Regel als "erwerbsfähig" gelten - auch dann, wenn sie noch zur Schule gehen und somit dem allgemeinen Arbeitsmarkt nicht zu Verfügung stehen. Allerdings kann von dem Kind eine Eingliederungsvereinbarung verlangt werden - oft mit fatalen Folgen.. Mehr Infos dazu hier.
  • lebst das Kind in einem eigenen Haushalt und hat Anspruch auf Schüler-BAföG oder Berufsausbildungsbeihilfe entfällt der Anspruch auf ALG II. Dies gilt auch dann, wenn das Schüler-BAföG oder das BAB nicht beantragt wurden oder wegen zu hohem eigenen oder Einkommen der Eltern nicht gewährt wurde
  • lebt das Kind jedoch in einem eigenen Haushalt und hat dem Grunde nach keinen Anspruch auf das Schüler-BAföG oder BAB, kann es ALG II beantragen.

Ich wohne noch bei meinen Eltern und erhalte als Lehrlings eine Ausbildungsvergütung. Hat das Einfluß auf den ALG-II-Anspruch meiner Eltern?

Nein. Die Ausbildungsvergütung wird grundsätzlich nur auf den Bedarf des Auszubildenden angerechnet.

Keine Regel ohne Ausnahme: übersteigt die Ausbildungsvergütung den eigenen Bedarf, könnte ein Teil der Ausbildungsvergütung auf das ALG II der Eltern angerechnet werden. Allerdings gibt es dazu Freibeträge, die in der Regel eine solche Anrechnung nicht möglich machen.

Erhält ein Auszubildender sehr wenig Ausbildungsvergütung und kann seinen Bedarf somit nicht decken, kann ergänzendes ALG II beantragt werden - allerdings nur über die Eltern.

Sperr-Regeln bei Jugendlichen

Die Sanktionsmöglichkeiten sind bei Jugendlichen wesentlich höher als bei Nichtjugendlichen. So kann bei einem Jugendlichen z.B. im Falle einer Arbeitsverweigerung das ALG II sofort komplett gestrichen werden. Nur die Kosten für Unterkunft und Heizung werden - abzüglich Einkommen und Vermögen - in dieser Zeit direkt an den Vermieter gezahlt. Nähere Ausführungen zu den Sperr-Regeln finden Sie hier.

Wieviel ALG II bezieht ein Jugendlicher?

Ein Jugendlicher wird weiterhin der Bedarfsgemeinschaft der Eltern zugerechnet, Grundlage der Anspruchsberechnung ist also auch das Einkommen der Eltern. Jugendliche erhalten 80% vom Regelsatz (276 € ab dem 14. Lebensjahr).

Kann ein Jugendlicher aus dem Elternhaus ausziehen, sich eine Wohnung mieten und ALG II beantragen?

Nein. Dieser Personenkreis erhält nur in Ausnahmefällen das Geld für eine eigene Wohnung. In jedem Falle ist ein beabsichtigter Umzug vorher dem zuständigen Amt mitzuteilen. Ausgenommen von dieser Regelung sind diejenigen Jugendlichen, die bereits vor dem 17. Februar 2006 einen eigenen Hausstand gegründet haben, also bei den Eltern ausgezogen sind. Ausgenommen sind auch Jugendliche, die aus "schwerwiegenden sozialen" oder beruflichen Gründen nicht bei den Eltern leben können. In solchen Fällen muss ein Umzug genehmigt und die Miete übernommen werden. Aber auch hier gilt: der Umzug ist vorher dem Amt mitzuteilen und die Übernahme der Kosten zu beantragen.

Was passiert, wenn ein Jugendlicher nach dem Stichtag ohne Genehmigung durch das Amt auszieht?

Der Jugendliche erhält nur 80% des Regelsatzes, also 276 € je Monat. Auch kann die Bezahlung der Miete verweigert werden.


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