Zu diesem Personenkreis gehören alle
Personen unter dem vollendeten 25. Lebensjahr.
Mein 16jähriges Kind geht noch zur Schule. Erhält es
ALG II?
Wenn einer oder beide Elternteile ALG II beziehen, gibt es in einem solchen Fall drei
Möglichkeiten:
wenn das Kind bei den Eltern wohnt und hilfsbedürftig ist, kann es ALG II bekommen, da
Kinder ab dem 15. Geburtstag in der Regel als "erwerbsfähig" gelten - auch
dann, wenn sie noch zur Schule gehen und somit dem allgemeinen Arbeitsmarkt nicht zu
Verfügung stehen. Allerdings kann von dem Kind eine Eingliederungsvereinbarung verlangt
werden - oft mit fatalen Folgen.. Mehr Infos dazu hier.
lebst das Kind in einem eigenen Haushalt und hat Anspruch auf Schüler-BAföG oder
Berufsausbildungsbeihilfe entfällt der Anspruch auf ALG II. Dies gilt auch dann, wenn das
Schüler-BAföG oder das BAB nicht beantragt wurden oder wegen zu hohem eigenen oder
Einkommen der Eltern nicht gewährt wurde
lebt das Kind jedoch in einem eigenen Haushalt und hat dem Grunde nach keinen Anspruch
auf das Schüler-BAföG oder BAB, kann es ALG II beantragen.
Ich wohne noch bei meinen Eltern und erhalte als
Lehrlings eine Ausbildungsvergütung. Hat das Einfluß auf den ALG-II-Anspruch meiner
Eltern?
Nein. Die Ausbildungsvergütung wird grundsätzlich nur auf den Bedarf des
Auszubildenden angerechnet.
Keine Regel ohne Ausnahme: übersteigt die Ausbildungsvergütung den eigenen Bedarf,
könnte ein Teil der Ausbildungsvergütung auf das ALG II der Eltern angerechnet werden.
Allerdings gibt es dazu Freibeträge, die in der Regel eine solche Anrechnung nicht
möglich machen.
Erhält ein Auszubildender sehr wenig Ausbildungsvergütung und kann seinen Bedarf
somit nicht decken, kann ergänzendes ALG II beantragt werden - allerdings nur über die
Eltern.
Sperr-Regeln bei Jugendlichen
Die Sanktionsmöglichkeiten sind bei Jugendlichen wesentlich höher als bei
Nichtjugendlichen. So kann bei einem Jugendlichen z.B. im Falle einer Arbeitsverweigerung
das ALG II sofort komplett gestrichen werden. Nur die Kosten für Unterkunft und Heizung
werden - abzüglich Einkommen und Vermögen - in dieser Zeit direkt an den Vermieter
gezahlt. Nähere Ausführungen zu den Sperr-Regeln finden Sie hier.
Wieviel ALG II bezieht ein Jugendlicher?
Ein Jugendlicher wird weiterhin der Bedarfsgemeinschaft der Eltern zugerechnet,
Grundlage der Anspruchsberechnung ist also auch das Einkommen der Eltern. Jugendliche
erhalten 80% vom Regelsatz (276 ab dem 14. Lebensjahr).
Kann ein Jugendlicher aus dem Elternhaus ausziehen, sich
eine Wohnung mieten und ALG II beantragen?
Nein. Dieser Personenkreis erhält nur in Ausnahmefällen das Geld für eine eigene
Wohnung. In jedem Falle ist ein beabsichtigter Umzug vorher dem
zuständigen Amt mitzuteilen. Ausgenommen von dieser Regelung sind diejenigen
Jugendlichen, die bereits vor dem 17. Februar 2006 einen eigenen Hausstand gegründet
haben, also bei den Eltern ausgezogen sind. Ausgenommen sind auch Jugendliche, die aus
"schwerwiegenden sozialen" oder beruflichen Gründen nicht bei den Eltern leben
können. In solchen Fällen muss ein Umzug genehmigt und die Miete übernommen werden.
Aber auch hier gilt: der Umzug ist vorher dem Amt mitzuteilen und die
Übernahme der Kosten zu beantragen.
Was passiert, wenn ein Jugendlicher nach dem Stichtag
ohne Genehmigung durch das Amt auszieht?
Der Jugendliche erhält nur 80% des Regelsatzes, also 276 je Monat. Auch kann
die Bezahlung der Miete verweigert werden.