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Bewerbungskosten Reisekosten
Vermittlungsgutschein -

Bewerbungskosten

Für die Erstellung und den Versand von Bewerbungsunterlagen können die Kosten bis zu 260,- € im Jahr übernommen werden. Diese Kostenerstattung gilt nicht nur für erwerbsfähige Hilfebedürftige, sondern auch für die Personen, die mit diesen zusammen in einer Bedarfsgemeinschaft leben.

Reisekosten

Kosten für Fahrten zur Berufsberatung, Vermittlung, Eignungsfeststellung und zu Vorstellungsgesprächen können übernommen werden.

Dabei werden die Fahrtkosten übernommen, die bei Benutzung der niedrigsten Klasse des zweckmäßigsten öffentlichen Verkehrsmittel entstehen. Dabei müssen mögliche Fahrpreisermäßigungen berücksichtigt werden.

Bei Benutzung sonstiger Verkehrsmittel (z.B. Auto) ist ein Beitrag von maximal 0,20 € je Kilometer möglich.

Bei mehrtägigen Fahrten können zusätzlich für jeden vollen Kalendertag ein Betrag von 16,- € und für den Tag des Antritts und den Tag der Beendigung der Fahrt von jeweils 8,- € gezahlt werden.

Daneben können die Übernachtungskosten erstattet werden. Das gilt jedoch nur dann, wenn die nachgewiesenen Kosten 16,- € übersteigen und diese teureren Kosten unvermeidbar sind. Übernachtungskosten, die die Frühstückskosten einschließen, werden um 5,- € gekürzt.

Vermittlungsgutschein

Mit dem Vermittlungsgutschein können die Leistungen eines privaten Arbeitsvermittlers kostenlos in Anspruch genommen werden. Dazu muß mit dem Arbeitsvermittler ein schriftlicher Vermittlungsvertrag abgeschlossen werden, aus dem insbesondere die im Falle einer erfolgreichen Vermittlung fällige Vermittlungsvergütung hervorgeht.

Die Höhe des Vemittlungsgutscheines beträgt einheitlich 2000,- € und ist 3 Monate gültig.

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