Bewerbungskosten
Für die Erstellung und den Versand von Bewerbungsunterlagen können die Kosten bis zu
260,- im Jahr übernommen werden. Diese Kostenerstattung gilt nicht nur für
erwerbsfähige Hilfebedürftige, sondern auch für die Personen, die mit diesen zusammen
in einer Bedarfsgemeinschaft leben.
Reisekosten
Kosten für Fahrten zur Berufsberatung, Vermittlung, Eignungsfeststellung und zu
Vorstellungsgesprächen können übernommen werden.
Dabei werden die Fahrtkosten übernommen, die bei Benutzung der niedrigsten Klasse des
zweckmäßigsten öffentlichen Verkehrsmittel entstehen. Dabei müssen mögliche
Fahrpreisermäßigungen berücksichtigt werden.
Bei Benutzung sonstiger Verkehrsmittel (z.B. Auto) ist ein Beitrag von maximal 0,20
je Kilometer möglich.
Bei mehrtägigen Fahrten können zusätzlich für jeden vollen Kalendertag ein Betrag
von 16,- und für den Tag des Antritts und den Tag der Beendigung der Fahrt von
jeweils 8,- gezahlt werden.
Daneben können die Übernachtungskosten erstattet werden. Das gilt jedoch nur dann,
wenn die nachgewiesenen Kosten 16,- übersteigen und diese teureren Kosten
unvermeidbar sind. Übernachtungskosten, die die Frühstückskosten einschließen, werden
um 5,- gekürzt.
Vermittlungsgutschein
Mit dem Vermittlungsgutschein können die Leistungen eines privaten Arbeitsvermittlers
kostenlos in Anspruch genommen werden. Dazu muß mit dem Arbeitsvermittler ein
schriftlicher Vermittlungsvertrag abgeschlossen werden, aus dem insbesondere die im Falle
einer erfolgreichen Vermittlung fällige Vermittlungsvergütung hervorgeht.
Die Höhe des Vemittlungsgutscheines beträgt einheitlich 2000,- und ist 3
Monate gültig.

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