arbeitslos.de

banner.gif (15346 Byte)

grundlagen.gif (6627 Byte)

  
Zur Übersicht Voriges Thema Nächstes Thema

Wird das Einkommen meines Ehepartners auf das ALG II angerechnet?

Ja. Beim ALG II wird das eigene Einkommen und das des Partners berücksichtigt. Allerdings werden vom Einkommen vorab verschiedene Beträge abgezogen und dann das Gesamteinkommen anteilig auf beide Partner aufgeteilt.

Ich lebe mit einem Partner ohne Trauschein zusammen. Wird das Einkommen des Partners auf das ALG II von mir aufgerechnet?

Ja, wenn

  • die Partner in einem gemeinsamen Haushalt wohnen
  • länger als 1 Jahr zusammenleben oder
  • mit einem gemeinsamen Kind zusammenleben oder
  • Kinder oder Angehörige im Haushalt versorgen oder
  • befugt sind, über Einkommen oder Vermögen des anderen zu verfügen

Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um eine Partnerschaft zwischen Mann und Frau oder eines gleichgeschlechtlichen Paares handelt.

ausrufezeichen2.gif (1830 Byte) Eine bloße Behauptung, daß die Partnerschaft nicht auf Dauer angelegt ist und beide in Notfällen nicht füreinander einstehen, reicht nicht aus, um die Vermutung einer Partnerschaft zu widerlegen.

Vielmehr bedarf es im Einzelfall entsprechender Nachweise durch die betroffenen Personen.

ausrufezeichen2.gif (1830 Byte) Im Gegensatz zu früheren Bestimmungen muß nicht das Amt nachweisen, daß es sich um eine Partnerschaft handelt, sondern die Betroffen müssen die Vermutung der Partnerschaft widerlegen.

Was ein angemessener und ausreichender Nachweis ist, wird immer im Einzelfall geprüft.

Gelten Unterhaltszahlungen, die ich bekomme, als Einkommen?

Ja, sie werden voll angerechnet. Bei minderjährigen Kindern werden diese aber nur bei dem Bedarf des Kindes berücksichtigt.

Gilt Kindergeld als Einkommen?

Ja.

wiesiehstduaus.de - Die Vote- & Flirt-Community!

Wird Erziehungs- und Pflegegeld für ein Pflegekind als Einkommen angerechnet?

Das Pflegegeld setzt sich aus dem Entgelt für tatsächliche Ausgaben für das Kind und einem angemessen Beitrag zur Anerkennung der Förderungsleistung zusammen. Das Entgelt für die tatsächlichen Ausgaben des Kindes wird nicht als Einkommen der Pflegeperson angerechnet.  Der zweite Teil, der Betrag zur Anerkennung der Förderungsleistung, wird hingegen als Einkommen der Pflegeperson angerechnet, wenn die Einnahmen eine halbe monatliche Regelleistung übersteigen. Darüber hinaus können aber auch verschiedene Absetzbeträge wie Werbekosten, Versicherungen usw. geltend gemacht werden.

Monatlich werden je Pflegekind folgende Beträge berücksichtigt:

1. Pflegekind keine Anrechnung
2. Pflegekind keine Anrechnung
3. Pflegekind 151,50 €
4. Pflegekind 202,00 €

Wird meine Rente auf ALG II angerechnet?

Wer eine (auch vorgezogene) Altersrente erhält, hat prinzipiell keinen Anspruch auf ALG II. Reicht die Altersrente nicht zum Lebensunterhalt, ist dann das Sozialamt dafür zuständig.

Alle anderen Renten werden grundsätzlich als Einkommen gewertet, die bei dem ALG II angerechnet werden. Allerdings gibt es Ausnahmen: nicht angerechnet werden

  • Grundrenten nach dem Bundesversorgungsgesetz
  • Renten oder Beihilfen nach dem Bundesentschädigunsgesetz (bis zur Höhe der vergleichbaren Grundrente anrechnungsfrei)

Ich bin selbstständig und bekomme ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt. Muß ich nun Einkommensnachweise von meinen Auftraggebern vorlegen?

Das war einmal so - und hat viele Selbstständige noch mehr in Bedrängnis gebracht, da viele Auftraggeber sofort sämtliche Aufträge zurückzogen, nachdem sie Kenntnis davon hatte, daß der Selbstständige ALG II bezieht. Die Auftraggeber bezweifelten dann oftmals die Liquidität des Selbstständigen und fürchteten eigen Verluste. Daher wurde diese Nachweisart abgeschafft - es reicht die Gewinnermittlung durch das Finanzamt als Einkommensnachweis aus.


Zur Übersicht Voriges Thema Nächstes Thema


backtop

  www.arbeits-los.de