Wird durch die Anträge auf Arbeitslosengeld II der
Datenschutz ausgehebelt?
In der Tat: Datenschützer sehen Hartz IV mit kritischem Auge. Nach Einspruch des
Bundesbeauftragten für Datenschutz wurde aber nachgebessert. Angaben zu Name und
Anschrift des Vermieters dürfen nur noch auf freiwilliger Basis abgefragt werden, die
Bankverbindung des Vermieters wird nicht mehr erhoben. Auch zwischen Mitgliedern der
Bedarfs- und Hausgemeinschaft wird genauer unterschieden. Bereits ausgefüllte Anträge
können nicht zurückgefordert werden, dafür muss die Bundesagentur überflüssig
erfasste Daten löschen.
Welche Fragen Sie bei den Anträgen nicht unbedingt beantworten müssen, haben wir in
unserer Schritt-für-Schritt-Anleitung vermerkt.
Kann ich verhindern, dass mein Chef von meinem oder dem
Antrag meines Lebenspartners erfährt?
Bislang nicht. Jedes Einkommen muss durch einen Beleg des Arbeitgebers nachgewiesen
werden. Kritisiert wird, dass der Arbeitgeber dadurch von der Bedürftigkeit seines
Mitarbeiters oder dessen Lebenspartners erfährt. Das Amt benötigt nämlich einen Beleg
über den Tag der Überweisung. Eine gewöhnliche Gehaltsbescheinigung reicht dazu nicht
aus. Für die Verdienstbescheinigung gibt es einen separaten Vordruck, auf dem nicht
ausgewiesen ist, dass er von der BA stammt. Da die Formulare alle gleich gestaltet sind,
wird der Arbeitgeber die Herkunft trotzdem erkennen.

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