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Wird durch die Anträge auf Arbeitslosengeld II der Datenschutz ausgehebelt?

In der Tat: Datenschützer sehen Hartz IV mit kritischem Auge. Nach Einspruch des Bundesbeauftragten für Datenschutz wurde aber nachgebessert. Angaben zu Name und Anschrift des Vermieters dürfen nur noch auf freiwilliger Basis abgefragt werden, die Bankverbindung des Vermieters wird nicht mehr erhoben. Auch zwischen Mitgliedern der Bedarfs- und Hausgemeinschaft wird genauer unterschieden. Bereits ausgefüllte Anträge können nicht zurückgefordert werden, dafür muss die Bundesagentur überflüssig erfasste Daten löschen.

Welche Fragen Sie bei den Anträgen nicht unbedingt beantworten müssen, haben wir in unserer Schritt-für-Schritt-Anleitung vermerkt.

Kann ich verhindern, dass mein Chef von meinem oder dem Antrag meines Lebenspartners erfährt?

Bislang nicht. Jedes Einkommen muss durch einen Beleg des Arbeitgebers nachgewiesen werden. Kritisiert wird, dass der Arbeitgeber dadurch von der Bedürftigkeit seines Mitarbeiters oder dessen Lebenspartners erfährt. Das Amt benötigt nämlich einen Beleg über den Tag der Überweisung. Eine gewöhnliche Gehaltsbescheinigung reicht dazu nicht aus. Für die Verdienstbescheinigung gibt es einen separaten Vordruck, auf dem nicht ausgewiesen ist, dass er von der BA stammt. Da die Formulare alle gleich gestaltet sind, wird der Arbeitgeber die Herkunft trotzdem erkennen.


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