Voraussetzung für nachfolgende Leistungen ist die körperliche, geistige oder
seelische Behinderung des Antragstellers, dessen Aussichten, beruflich eingegliedert zu
werden oder zu bleiben, wegen der Art oder der Schwere der Behinderung nicht nur
vorübergehend wesentlich gemindert sind.
Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
Weitere behindertenspezifische Leistungen
Leistungen zur Teilhabe am
Arbeitsleben
Wer an einer Bildungsmaßnahme im Rahmen der beruflichen Rehabilitation an einer
Bildungsmaßnahme teilnimmt, erhält während der Teilnahme weiterhin ALG II. Auch werden
die Teilnahmekosten erstattet.
Unter dem Begriff Teilnahmekosten werden
- Lehrgangskosten
- Kosten für Lernmittel und Arbeitsausrüstung
- Reisekosten
- Kosten für auswärtige Unterbringung und Verpflegung
- Kosten für eine Haushaltshilfe oder Kinderbetreuungskosten sowie
- Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge
verstanden.
Ausnahmen gelten allerdings bei behindertenspezifischen Maßnahmen zur beruflichen
Ausbildung bzw. zur Berufsvorbereitung - hier wird über das Arbeitsamt ein
Ausbildungsgeld gewährt.
Weitere behindertenspezifische
Leistungen
Wenn es wegen der Art oder der Schwere der Behinderung zur Erhaltung oder Schaffung
eines Arbeitsplatzes notwendig ist, können folgende Leistungen gewährt werden:
- Kraftfahrzeughilfe (Leistungen zur Beschaffung eines Pkw, behindertengerechte
Zusatzausstattung, Erlangung einer Fahrerlaubnis)
- Kosten für nichtorthopädische Hilfsmittel und technische Arbeitshilfen
- Kosten der Beschaffung oder Ausstattung einer behindertengerechten Wohnung
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Diese Leistungen werden nicht von der ARGE/dem JobCenter erbracht, die das
ALG II bearbeiten, sondern von den normalen Arbeitsämtern. Anträge müssen
dementsprechend auch dort gestellt werden! |
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