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Voraussetzung für nachfolgende Leistungen ist die körperliche, geistige oder seelische Behinderung des Antragstellers, dessen Aussichten, beruflich eingegliedert zu werden oder zu bleiben, wegen der Art oder der Schwere der Behinderung nicht nur vorübergehend wesentlich gemindert sind.

Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben

Weitere behindertenspezifische Leistungen


Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben

Wer an einer Bildungsmaßnahme im Rahmen der beruflichen Rehabilitation an einer Bildungsmaßnahme teilnimmt, erhält während der Teilnahme weiterhin ALG II. Auch werden die Teilnahmekosten erstattet.

Unter dem Begriff Teilnahmekosten werden

  • Lehrgangskosten
  • Kosten für Lernmittel und Arbeitsausrüstung
  • Reisekosten
  • Kosten für auswärtige Unterbringung und Verpflegung
  • Kosten für eine Haushaltshilfe oder Kinderbetreuungskosten sowie
  • Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge

verstanden.

Ausnahmen gelten allerdings bei behindertenspezifischen Maßnahmen zur beruflichen Ausbildung bzw. zur Berufsvorbereitung - hier wird über das Arbeitsamt ein Ausbildungsgeld gewährt.

Weitere behindertenspezifische Leistungen

Wenn es wegen der Art oder der Schwere der Behinderung zur Erhaltung oder Schaffung eines Arbeitsplatzes notwendig ist, können folgende Leistungen gewährt werden:

  • Kraftfahrzeughilfe (Leistungen zur Beschaffung eines Pkw, behindertengerechte Zusatzausstattung, Erlangung einer Fahrerlaubnis)
  • Kosten für nichtorthopädische Hilfsmittel und technische Arbeitshilfen
  • Kosten der Beschaffung oder Ausstattung einer behindertengerechten Wohnung
ausrufezeichen2.gif (1830 Byte) Diese Leistungen werden nicht von der ARGE/dem JobCenter erbracht, die das ALG II bearbeiten, sondern von den normalen Arbeitsämtern. Anträge müssen dementsprechend auch dort gestellt werden!

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