| Bis zum 31.12.2007 gab es für diese
Personengruppe die sogenannte 58er Regelung, wonach Betroffene, obwohl sie dem
Arbeitsmarkt nicht mehr zur Verfügung stehen, bis zum Erreichen des Rentenalters ALG II
ohne Abschläge erhalten. Diese Regelung ist zum 01.01.2008 ersatzlos weggefallen.
Damit aber ist der Anspruch auf Rente vorrangig gegenüber dem Anspruch auf ALG II.
Dabei aber müssen die Betroffenen mit Rentenabschlägen von bis zu 18% rechnen.
Der Arbeitslose hat dabei - im Gegensatz zu den früheren Regelungen - kein Wahlrecht,
was bedeutet, daß er von Amts wegen zwangsverrentet werden kann, ohne dagegen Widerspruch
einlegen zu können.
Künftig müssen Langzeitarbeitslose ab 60, die Anspruch auf eine Rente über
Hartz-IV-Niveau haben, diese sofort beantragen (allerdings müssen sie vorher zumindest
ein Jobangebot bekommen haben).
Geschützt vor der Neuregelung sind nur Arbeitslosengeld-Empfänger, die vor dem
kommenden Jahreswechsel 58 Jahre oder älter sind.
Wer in die Zwangsrente geht, muss hohe Abschläge in Kauf nehmen: Für jeden Monat
Frühverrentung vor dem 65. Lebensjahr wird lebenslang 0,3 % weniger Rente ausgezahlt.
Ein Beispiel: Ein Durchschnittsverdiener mit 40 Berufsjahren hat 1050,80
Rentenanspruch (Ost: 923,60 ). Rutscht er vor 65 in das ALG II, gibt es für jedes
Jahr früheren Renteneintritt rund 38 (Ost 34 ) weniger Rente im Monat. Bei Zwangsverrentung mit 60 hat er 190 (Ost 166 ) weniger
Rente im Monat!
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